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Kosten

Rechtsanwältin Carolin Richter

Die Kosten für die Rechtsanwaltstätigkeit entsprechen den Richtlinien des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Mit Ausnahme der Straf- und Sozialverfahren richten sich die Gebühren dabei nach dem Gegenstandswert. Für die außergerichtliche Tätigkeit insbesondere bei Eheverträgen, Testamenten und der Unternehmensnachfolge besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines Stundenhonorars. Für eine Erstberatung fallen bei mir ca. 80,00 € an.